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Inka Gossmann-Retz ist Vorsitzende der PKK

Veröffentlicht am 21.03.2018 in Landespolitik

SPD-HN: Inka, Du bist zur Vorsitzenden der Parlamentarischen Kontrollkommission (PKK) gewählt worden. Herzlichen Glückwunsch! Aber was ist das eigentlich die PKK?

Vielen Dank! Ganz einfach gesagt: Die PKK kontrolliert den Verfassungsschutz.

 

Und was genau macht der Verfassungsschutz?

Der Verfassungsschutz ist der Teil des Brandenburgischen Innenministeriums, der mit geheimdienstlichen Mitteln Informationen über Personen und Organisationen sammelt, die gegen die Sicherheit und Ordnung arbeiten, die für fremde Länder spionieren, die gegen Völkerverständigung oder gegen das friedliche Zusammenlegen der Völker arbeiten. Außerdem wirkt er bei der Sicherheitsüberprüfung von Personen mit, die in öffentlichen Bereichen arbeiten, in denen es um sensible sicherheitsrelevante Vorgänge geht.

 

Sicherheit und Ordnung? Ist dafür nicht die eigentlich die Polizei zuständig?

Der Verfassungsschutz als Geheimdienst darf schon bei berechtigten Anhaltspunkten tätig werden, während die Polizei als Ermittlungsbehörde erst nach einer Straftat ermittelt. Wir haben eine strikte Trennung zwischen Geheimdiensten und Polizei.
 

Also darf der Verfassungsschutz alles das, was die Polizei nicht darf?

Nein. Die Befugnisse und zulässigen Methoden sind im Verfassungsschutzgesetz festgelegt. Und dort ist auch festgelegt, dass die Arbeit des Verfassungsschutzes regelmäßig kontrolliert und überwacht wird. Das ist Aufgabe der PKK des Brandenburgischen Landtages.

 

Wie können wir uns die Arbeit der PKK vorstellen?

Das Verfassungsschutzgesetz legt fest, dass der Innenminister die PKK  über alle Vorgänge und Tätigkeiten im Verfassungsschutz berichten muss. Dazu gibt es  alle 10 Wochen einen Bericht, den wir dann in der PKK diskutieren.

 

Aber warum werden diese Berichte nicht im Plenum des Landtages diskutiert?

Es gibt jährlich einen Verfassungsschutzbericht, in dem allgemein die Arbeit und die Erkenntnisse des Verfassungsschutzes dargelegt werden. In den Sitzungen der PKK wird uns genau berichtet, welche Maßnahmen der Verfassungsschutz aktuell unternimmt und welche Art von Extremismus oder Spionage damit aufgeklärt werden sollen. Diese Vorgänge sind sehr sensibel, darum tagt die PKK dazu in einem abhörsicheren Raum. Und es sind nur die vom Landtag gewählten Abgeordneten, Vertreter der Landesregierung und besonders überprüfte Mitarbeiter der Landtagsverwaltung dabei. 

 

Ganz schöne Geheimniskrämerei. Warum werden denn die Maßnahmen dort überhaupt diskutiert?

Der Verfassungsschutz sammelt einerseits Informationen aus öffentlich zugänglichen Quellen: So zum Beispiel aus öffentlichen Veranstaltungen, Flyern, Internetseiten. Daraus ergeben sich oft recht zügig Hinweise darauf, wie bestimmte Menschen unterwegs sind. Dazu kommen aber auch die Möglichkeiten, die Geheimdienste haben und die verdeckt erfolgen. Das sind zum Beispiel Mithören und Beobachtungen durch Menschen oder mit Technik. Die PKK wird ganz genau darüber informiert, wie, wo und warum diese Überwachung stattfand und mit welchem Erfolg.

 

Was heißt denn Erfolg in diesem Zusammenhang?

Es geht bei der Arbeit des Verfassungsschutzes darum, Bestrebungen zu erkennen und ein Lagebild zu erstellen. Ein Erfolg ist es also, Gefahren zu erkennen, bevor etwas passiert. Die Verfolgung von Straftaten oder die Verhinderung ist dann aber Arbeit der Polizei, nicht des Verfassungsschutzes.

 

Aber wenn es nur um ein Lagebild geht, warum kann denn der Innenminister nicht die Arbeit seiner Behörde selbst kontrollieren?

Weil es um die Einschränkung von Grundrechten geht: Der Verfassungsschutz muss sich zwar an Recht und Gesetz halten, darf aber z.B. Brief-, Post- und Fernmeldeverkehr überwachen, private Unterhaltungen mitschneiden, verdeckt ermitteln, Vertrauensleute und geheime Informanten einsetzen und dabei fingierte biografische, berufliche oder gewerbliche Angaben benutzen. Wir kontrollieren in der PKK, ob diese Maßnahmen verhältnismäßig eingesetzt werden. Es ist eine andauernde Abwägung zwischen den Grundrechten der Betroffenen und dem Schutz der freiheitlich demokratischen Grundordnung. Dafür sind wir Abgeordneten in der PKK zuständig. Das kann kein noch so guter Innenminister alleine machen.

 

Kannst Du konkreter werden?

Der Innenminister möchte naturgemäß möglichst alles geheim halten, um Ermittlungserfolge nicht zu gefährden. Wenn aber alles geheim bleibt, dann kann auch nicht kontrolliert werden, ob der Verfassungschutz sich an Recht und Gesetz hält und ordentlich arbeitet. Dazu haben die Mitglieder der PKK sehr weitgehende Rechte und können u.a. Akteneinsicht anfordern.

 

Heißt das, dass man dem Verfassungsschutz gegenüber misstrauisch sein muss?

Die Arbeit des Verfassungsschutzes wird in der Öffentlichkeit nicht gesehen und auch nicht öffentlich gewürdigt. Es ist eine sehr mühsame und langwierige Arbeit. Ich habe großen Respekt vor allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in diesem Bereich. Ihre Arbeit trägt dazu bei, dass wir alle auch in Zukunft in Frieden und in Sicherheit leben können. Aber in einer Demokratie müssen solche Dinge regelmäßig auch kontrolliert werden, um Fehler und überschießende Aktivitäten zu erkennen und abzustellen. Der Landtag als Gesetzgeber kontrolliert über die PKK schließlich, ob die Gesetze dort eingehalten werden und gegebenenfalls gesetzgeberisch eingegriffen werden muss.

 

Du bist ja bereits seit Deinem Einzug in den Landtag Mitglied der PKK. Gibt es Deiner Ansicht nach Punkte, wo der Gesetzgeber tätig werden sollte?

Ich denke, gerade bei den Pflichten und Rechten des Verfassungsschutzes sollten wir genauer hinschauen: Das Verfassungsschutzgesetz ist schon einige Jahre alt, die Welt hat sich allerdings zwischenzeitlich verändert. Die Bestrebungen gegen unsere Verfassung haben zugenommen, vor allem im rechten und im islamistischen Bereich. Dazu sollten die Befugnisse des Verfassungsschutzes auf einen besseren und zeitgemäßen Standard gebracht werden. Aber auch aus meiner Erfahrung im NSU-Untersuchungsausschuss denke ich, dass der Verfassungsschutz stärker kontrolliert werden muss, damit bestimmte Fehler im Umgang mit Ermittlungsergebnissen nicht nochmal passieren.

 

Mehr Befugnisse und mehr Kontrolle, wie soll das gehen?

Das Verfassungsschutzgesetz sollte dahingehend geändert werden, dass die Regeln und Umstände, wann beobachtet werden darf, konkretisiert werden. Gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass Fehler schneller an das Kontrollorgan gemeldet werden. Der NSU-Untersuchungsausschuss zeigt, dass Mitarbeiter unserer Sicherheitsbehörden eindeutigere Grenzen benötigen, damit sie genau wissen, was sie dürfen und was nicht. Die Mitarbeiter sind alle sehr gute Fachleute. Aber wegen eines fehlenden gesetzlichen Rahmens mussten sich die Mitarbeiter quasi selbst ausdenken, wann sie wie tätig wurden und wann nicht. Da hat der Gesetzgeber es sich bisher ein wenig zu einfach gemacht und die Mitarbeiter alleine gelassen.

 

Das hört sich nach viel Arbeit an. Wer soll diese zusätzliche Arbeit bewältigen?

Der Verfassungsschutz benötigt dringend mehr Personal, um die stärkeren verfassungsfeindlichen Aktivitäten zu beobachten und aufzuklären. Das ist ein heikles Thema, weil es reflexartig Widerspruch vonseiten derer gibt, die grundsätzlich Probleme damit haben, dass der Staat in den Privatbereich der Menschen eindringen darf. Darum möchte ich klarere und verbindlichere Regeln.

 

Und wie sollen diese Regeln aussehen?

Ich werbe gerade bei meinen Kollegen darum, dass wir uns im Parlament darüber verständigen, was unser Verfassungsschutz in Zukunft darf und was er genau nicht darf.  Ich arbeite zur Zeit intensiv daran dass wir möglichst bald im Parlament ein neues und zeitgemäßes Verfassungsschutzgesetz auf den Weg bringen.

 

Vielen Dank und gutes Gelingen!

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