SPD Hohen Neuendorf

Landratswahl - Was ist ein Landrat?

Veröffentlicht am 31.01.2015 in Kommunalpolitik

Der Landrat ist der Leiter der Kreisverwaltung Oberhavel. Daneben ist „Der Landrat“ eine allgemeine untere Landesbehörde im Gebiet unseres Landkreises.

Die Bedeutung des Landrats für unseren Landkreis kann nicht überschätzt werden. Gestützt auf seine Kreisverwaltung ist er nicht nur für die Abwicklung des Tagesgeschäfts verantwortlich. In gewisser Weise verfügt er über die Richtlinienkompetenz eines Regierungschefs. Er ist für die Leitlinien der kommunalen Entwicklung im Kreis verantwortlich. Bei aller Bedeutung des Kreistages und den gewählten Vertretern der Bürger und Bürgerinnen in diesem Gremium: die zentralen Entscheidungen die den Kreis betreffen, werden zumeist in der Kreisverwaltung vorbereitet und vom Landrat in den Kreistag eingebracht.


Ein mutiger, weitsichtiger Landrat kann so für die Entwicklung seines Kreis wichtige Impulse und Maßgaben setzen. Dabei sind Chancen zu nutzen, aber auch Risiken zu meistern. Die Zusammenarbeit mit seinen Beigeordneten und dem Kreistag ist dafür besonders wichtig.

Unser Landkreis hat sich in den letzten 25 Jahren sehr gut entwickelt. Das ist zu einem guten Teil auch unserem langjährigen Landrat Karl-Heinz Schröter und seinem Beigeordneten Ludger Weskamp zu verdanken. Ein Landrat kann im schlimmsten Fall aber auch zum Hemmnis für die Entwicklung des Kreises werden.

Es gibt einige formelle Voraussetzungen vor allem hinsichtlich des Alters der Kandidaten für das höchste kommunale Amt. Ein Bewerber muss mindestens 25 Jahre und darf maximal 62 Jahre alt sein. Der Landrat wird für acht Jahre direkt von den Bürgern des Landkreises gewählt (§ 126 Kommunalverfassung). Er kann aber auch wieder abgewählt werden. Neben seinen Aufgaben als Verwaltungschef und Repräsentant des Kreises hat ein Landrat vielfältige weitere Aufgaben.

So führt er z.B. die Aufsicht über die kreisangehörigen Gemeinden und Ämter sowie über Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts im Kreis.

Der Landrat hat bei seiner Arbeit die Vorgaben der Landesregierung zu beachten. Er hat sie über wichtige Vorgänge im Landkreis zu informieren. Der Landrat untersteht der Dienstaufsicht des Innenministeriums.

Zur Erfüllung dieser Aufgaben und gestützt auf Kreisverwaltung verfügt der Landrat über weit reichende Gestaltungsmöglichkeiten. Er hat Zugang zu allen wichtigen Terminen, Themen, Gesprächen und Abläufen und bestimmt die wesentlichen Abläufe im Landkreis.

Die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises haben ein Anrecht darauf, dass „ihr“ Landrat ausreichend im Kreis präsent ist – also z.B. auf wichtigen Festen, bei Vereinen, auf Sportveranstaltungen und Eröffnungen oder auch bei wichtigen Geburtstagen. Im Idealfall verfügt der Landrat über vielfältige Qualifikationen sowie Fachkompetenz und verbindet diese mit menschlicher Nähe. Darüber hinaus verlangt die Repräsentanz des Kreises die Fähigkeit zum angemessenen Umgang mit weiteren internen und externen Partnern. Dazu gehört die Pflege der einheimischen Unternehmen ebenso wie der Kontakt zu potentiellen Investoren und Fördermittelgebern.

Landrat ist ein anspruchsvoller Beruf (oder besser Berufung) mit vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten. Helfen Sie mit Ihrer Stimme, den besten für dieses wichtige Amt in unserem Landkreis auszuwählen. Geben Sie ihre Stimme Ludger Weskamp. Er hat in den vergangenen Jahren als Beigeordneter des Landrats die erfolgreiche Entwicklung unseres besonderen Kreises Oberhavel entscheidend mitgestaltet. Diese Arbeit zum Wohle des Kreises wird er als unser Landrat mit Herz und Verstand fortführen.


Uwe Tittelbach,
mit Informationen aus

Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS) - Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung

 

Weitere Informationen:
auf der Seite unseres Kandidaten für die Landratswahl Ludger Weskamp
 

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