SPD Hohen Neuendorf

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Straße weg: Für die Sicherheit der Hortkinder in Bergfelde

Veröffentlicht am 12.09.2008 in Kommunalpolitik

Antrag der Fraktionen CDU, SPD und Bündnis90/Die Grünen zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Hohen Neuendorf am 25. September 2008

Betreff:
Einziehung der Schulstraße im Stadtteil Bergfelde

Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die Stadtverwaltung zu beauftragen:
1. die Voraussetzungen zu schaffen und dann die notwendigen Maßnahmen unmittelbar umzusetzen zur rechtlichen Einziehung der Schulstraße im Stadtteil Bergfelde beginnend bei der Einmündung in die Ahornralle bis zur Einmündung in die Herthastraße,
2. in Abstimmung mit dem Träger des Horts und mit der Grundschule die anschließende Sicherung der entstehenden Fläche als Bestandteil einer vergrößerten Hortfläche durch z.B. einer Umzäunung mit einer sicherzustellenden Einfahrt für z.B. Zulieferverkehr zum Hort, Feuerwehr und Krankenwagen ,
3. dabei die technischen und verkehrstechnischen Notwendigkeiten des künftigen Hortneubaus auch in dessen künftigen Bauphase zu berücksichtigen,
4. die notwendigen Mittel für die Maßnahme entweder in 2008 als apl-Ausgaben zur Verfügung zu stellen bzw. in den nächsten Entwurf zum Haushalt 2009 einzubringen.

Sach- und Rechtslage:

Der von der SVV bereits verabschiedete Hortneubau (vgl. Beschluss vom 26. Juni 2008; Nr. B 30/2008) verzögert sich zum Leidwesen der betroffenen Kinder, Eltern und Erzieherinnen und Erzieher aufgrund der anhaltenden juristischen Auseinandersetzungen um einige Baumfällungen. Sehr vereinzelte, erste Maßnahmen zur Umsetzung wie juristisch unproblematische Fällungen wurden bereits vorgenommen und sind nun zum Stillstand gekommen. Der jetzige Zustand ist für die Antragsteller höchst unbefriedigend.
Die Hortkinder können trotz einem hohen personellen Aufwand des Hortträgers nur mit eingeschränkter Sicherheit zwischen dem Grundschulgebäude und der alten Hortbaracke wechseln. Das Gefahrenpotential ist unvermindert hoch.
Da ohnehin im Rahmen des geplanten Neubaus die Einziehung der Schulstraße und spätere Nutzung u.a. als Freifläche geplant ist, sollte dieser Schritt nun vorgezogen werden. Denn unabhängig davon, wann der Hort neu gebaut wird, sollte diese Fläche zur größeren Sicherheit und für eine größere Freifläche zu Gunsten der Kinder umgewidmet werden. Die Umwidmung ist auch ein Signal an die betroffenen Bürgerinnen und Bürger, dass die SVV und die Verwaltung an den Beschluss zum Hortneubau (B 30/2008) festhalten und darauf hoffen, dass die juristische Verzögerung möglichst bald zu Gunsten der bisherigen Beschlusslage entschieden wird.

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