SPD Hohen Neuendorf

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Tagespflegesatzung und Aufwandsentschädigung in der Tagespflege

Veröffentlicht am 21.04.2008 in Kommunalpolitik

Leserbrief
Ob bei der Beratung zur Tagespflegesatzung die Stadtverordneten wirklich hintergangen wurden, muss die CDU mit ihrer ehemaligen Bürgermeisterin klären, denn zu der Zeit war Frau Mittelstädt (damals noch CDU) Chefin im Rathaus.
Was die CDU und Die Grünen in ihren hektisch verfassten Pressemitteilungen vergessen zu erwähnen, ist, worum es eigentlich geht: Nämlich um die Frage, ob der Aufwand für die Betreuung von Kindern in Tagespflege im Alter zwischen 3 und 6 Jahren genauso hoch ist, wie der Aufwand für Kinder unter 3 Jahren...

Wenn der Aufwand tatsächlich gleich ist, sollte auch die Aufwandsentschädigung unverändert bleiben. Analog dazu muss dann aber auch der Betreuungsschlüssel in den Kindertagesstätten nicht mehr vom Alter der Kinder abhängig gemacht werden, sonst wären Tagespflegekinder besser gestellt als Kitakinder.
Wenn der Aufwand jedoch geringer ist, dann ist es folgerichtig, dass sich diese Tatsache in der Tagespflegesatzung widerspiegelt.
Seit Jahren besteht Konsens darüber, dass die Tagespflege für Kinder, die älter als drei Jahre sind, die Ausnahme ist. Wenn die CDU das jetzt anders sieht, sollte sie einen entsprechenden Antrag in die SVV einbringen. Die Behauptung, dass nun Druck auf die Eltern ausgeübt werde, die über dreijährigen Kinder in den Kindergarten zu schicken, ist geradezu abenteuerlich. Denn an den Beiträgen, die die Eltern zu entrichten haben, ändert sich nichts! Im Gegenteil, diese wurden mit der neuen Tagespflegesatzung sogar gesenkt. Dies ist der CDU offenbar genauso entgangen, wie die Tatsache, dass es sich bei der Bezahlung der Tagespflege um eine Aufwandsentschädigung und nicht um ein Einkommen handelt. Wenn nun diese Entschädigung den Aufwand nicht mehr deckt, sollte über eine generelle Anpassung nachgedacht werden.

Im Übrigen kann ich allen Eltern nur empfehlen, sich mit anderen Eltern zusammen zu tun und sich ihre kleinen Kinder gegenseitig in Tagespflege zu geben. Sie müssten dann zwar Beiträge entrichten, bekommen aber als Aufwandsentschädigung bis zu 450,- Euro pro Kind im Monat. Das dürfte sich in vielen Fällen rechnen!

Josef Andrle
für die SPD-Fraktion

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