
Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes über das Rauchverbot in Gaststätten erklärt die drogen- und suchtpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Margrit Spielmann:
Zunächst einmal ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zu begrüßen, denn die Richter haben mit ihrem Urteil klargestellt, dass das ausnahmslose Rauchverbot in Gaststätten verfassungskonform ist. Das Gericht betont ausdrücklich, dass der Gesundheitsschutz ein überragend wichtiges Gut ist.
Die Richter kritisieren lediglich die Inkonsequenz der Länder. Der Bund musste die Regelung des Rauchverbotes an die Länder delegieren, da das Gaststättenrecht Ländersache ist. Das hatte zur Folge, das Länder wie Bayern ein striktes Rauchverbot für alle Gaststätten einführten und andere Länder wie Berlin und Brandenburg Ausnahmen zuließen. Diese Ausnahmen führten zur Ungleichbehandlung von Gaststättenbesitzern. Während die großen einen zweiten, einen separaten Raucherraum einrichten konnten, blieben die kleinen Einraum-Eckkneipen auf der Strecke.