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Polizeigesetz - SPD setzt Bürgerrechte und Datenschutz durch

Veröffentlicht am 04.12.2008 in Landespolitik

Potsdam
Die SPD-Fraktion hat sich bei der umstrittenen Regelung zur Handyortung und zur automatischen Kennzeichenfahndung in der heutigen Sitzung des Innenausschusses durchgesetzt. Britta Stark, innenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion: "An der Sicherheit der Bürger darf es keine Abstriche geben. Die Polizei muss mit den notwendigen Instrumenten ausgerüstet werden. Das muss aber gut begründet sein, denn Datenschutz, Bürgerrechte und Kosten dürfen dabei nicht vernachlässigt werden“.

Gegen den anfänglichen Widerstand der märkischen CDU soll deshalb in der nächsten Landtagssitzung ein gemeinsamer Antrag der Koalitionsfraktionen zum Polizeigesetz verabschiedet werden. Stark: "Er sieht vor, dass die Evaluation der umstrittenen Maßnahmen durch eine unabhängige, wissenschaftliche Begleitforschung sichergestellt wird.“ Bisher hatten sich CDU und Innenministerium strikt dagegen ausgesprochen.

Britta Stark: "Es geht uns darum, Bürgerrechte zu schützen. Wir haben lange für unsere freiheitlich demokratischen Grundrechte gekämpft. Deshalb haben wir uns dafür eingesetzt, dass die neu im Polizeigesetz eingeführten Maßnahmen "Handyortung“ und "anlassbezogene Kennzeichenfahndung“ zunächst für weitere drei Jahre erprobt werden und dann auf den Prüfstand kommen.“

Sie verweist darauf, dass die Frage nach dem Nutzen der gewonnen Daten für die polizeiliche Arbeit und der Effizienz der verdeckten Datenerhebung zunächst von einer unabhängigen Stelle wissenschaftlich untersucht werden muss. Stark: "Erst dann kann die Entscheidung darüber getroffen werden, ob die Maßnahmen für die Polizeiarbeit unabdingbar sind und sie nach dem 31. Dezember 2011 fester Bestandteil des Brandenburger Polizeigesetzes werden sollen.“

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