Hohen Neuendorf - Nun haben wir es endlich schwarz auf weiß vom höchsten deutschen Gericht: Der bisherige Satz der Geldleistungen für Asylbewerber reicht zum Leben nicht aus. "Die Höhe dieser Geldleistungen ist evident unzureichend, weil sie seit 1993 trotz erheblicher Preissteigerungen in Deutschland nicht verändert worden ist", erklärten die Verfassungsrichter in ihrer Urteilsbegründung. Der Bedarf ist weder nachvollziehbar berechnet worden, noch sei eine realitätsgerechte existenzsichernde Berechnung ersichtlich, heißt es weiter.
Dazu Inka-Gossmann-Reetz, Vorsitzende des SPD-Ortsvereins Hohen Neuendorf: "Ich bin froh, und erleichtert, dass diese Tatsache nun endlich auch von der deutschen Justiz bestätigt wird: Ein menschenwürdiges Existenzminimum gilt für alle Menschen: Bürger und Asylbewerber. Alles andere empfand ich als unerträglich."
Bemerkenswert ist dabei, dass das Bundesverfassungsgericht der Bunderegierung offenbar eine schnelle Umsetzung nicht zutraut, sondern gleich selbst den Leistungssatz nach oben korrigiert hat. Dennoch ist es jetzt eine Pflichtaufgabe der Bundesregierung das Urteil zu den Leistungen schnell umzusetzen. Wichtig ist eine transparente, nachvollziehbare Festsetzung der Sätze. Dabei muss gleich die Gelegenheit genutzt werden, die Regelung, die den Vorrang von Sachleistungen vorsieht, mit abzuschaffen. Genauso müssen der Anspruch auf Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche gerecht umgesetzt werden.
"Insgesamt erwarte ich von der Bundesregierung, dass sie dieses Urteil nicht wieder als Gelegenheit sieht, weitere Kosten auf die Kommunen abzuwälzen. Hier steht der Bund in der Verantwortung aus der er sich nicht wegstehlen darf! Darüber hinaus erwarte ich vom Kreis Oberhavel, dass er ganz schnell dafür sorgt, dass die in unserem Kreis lebenden Asylbewerber das für ein menschenwürdiges Leben notwendige Existenzminimum auch erhalten."