
Potsdam
Ab 1. Oktober können mehr Familien mit geringem Einkommen den Kinderzuschlag erhalten, da die Grenzen für das erforderliche Mindesteinkommen gesenkt werden: Für Alleinerziehende liegt sie bei 600 Euro, für Paare bei 900 Euro monatlich. Gleichzeitig wird die Anrechnungsquote des elterlichen Erwerbseinkommens verringert, von bisher 70 auf 50 Prozent.
Elisabeth Alter, familienpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion "Für diese Änderung hatte sich die SPD im Bundestag stark gemacht. Der Kreis der berechtigten Familien wird sich im Land Brandenburg etwa verdoppeln. Das kann Armut in Familien vermeiden. Betroffene sollten jetzt schnell Anträge stellen.“
Die Antragsformulare sind im Internet unter www.kinderzuschlag.de und bei den örtlichen Familienkassen erhältlich. Für Bezieher von Arbeitslosengeld II gibt es eine deutliche Erleichterung: Sie erhalten einen Kurzantrag, der ihnen von den Trägern der Grundsicherung übersandt wird.