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Gute Entscheidung für die Schwangerschaftskonfliktberatung

Veröffentlicht am 17.05.2009 in MdB und MdL

Angelika Krüger-Leißner, Bundestagsabgeordnete für Oberhavel

AKL zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes, in dem es um die Frage der Spätabbrüche bei einer festgestellten Schädigung des Kindes geht. Die Bundestagsabgeordnete Angelika Krüger-Leißner ist froh über den Ausgang der Abstimmung des Deutschen Bundestages:

„Bei diesem Thema handelt es sich um eine der schwierigsten Entscheidungen, die ein Mensch treffen muss. Darum wurde auch im Vorfeld darüber monatelang diskutiert. Hier konnte es keinen Fraktionszwang geben. Jeder musste seinem eigenen Gewissen folgen.
Bei meiner Entscheidung war die Hilfestellung für Schwangere ausschlaggebend. Das Beratungsangebot muss in den Fällen, wo eine Schädigung festgestellt wurde, deutlich verbessert werden. Liegt ein Befund vor, besteht nun eine Beratungspflicht von Seiten der Ärzte und eine Pflicht zur Vermittlung in eine psychosoziale Beratung in dieser äußerst schwierigen Lebenssituation. Entscheidend ist, dass die Beratung zwingend ergebnisoffen stattfindet. In der Praxis war dies bisher mitunter nicht der Fall. Häufig haben Ärztinnen und Ärzte bei einem Befund zugunsten einer Abtreibung beraten, ohne Alternativen aufzuzeigen.
Das Gesetz sieht außerdem eine dreitägige Mindestbedenkzeit vor, was ich ausdrücklich unterstütze. In dieser Situation muss es eine verbindliche Bedenkzeit geben, weil es für jede Frau und für jeden Mann nicht leicht ist, mit der Diagnose „Mein Kind ist schwergeschädigt“ umzugehen. Diese Zeit soll als Hilfe und nicht als Bevormundung angesehen werden. Dieses Gesetz war dringend notwendig, um vor allem die Qualität der Beratung zu verbessern. Es ist ein positives Signal an alle betroffenen Schwangeren, die nun auf eine grundlegende Unterstützung bei dieser schweren Lebensentscheidung hoffen können. Wir haben heute den Weg freigemacht für eine verbesserte Beratung auch in unseren Beratungsstellen des Landkreises Oberhavel"
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