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Mobilitätsticket beschlossen

Veröffentlicht am 11.04.2008 in Landespolitik

Ab September 2008 soll es im ganzen Land Brandenburg ein Mobilitätsticket für sozial Schwache und Geringverdiener geben. Das beschloss der Landtag heute auf Antrag der Koalition aus SPD und CDU. Sylvia Lehmann, sozialpolitische Sprecherin: "Damit helfen wir vielen Tausend Menschen in Brandenburg ganz konkret“. Das Mobilitätsticket ist Teil des Sozialpakets, das die SPD in der Koalition durchgesetzt hat. Dazu gehören unter anderem auch die gestern vom Landtag beschlossene Initiative zur Schülerbeförderung und der geplante Schulsozialfonds.

Das neue Ticket des VBB soll es in 7 Varianten für bis zu 6 Waben oder 3 Landkreise geben. Die jeweiligen Monatstickets sollen zum halben Preis angeboten werden. Für beispielsweise 2 Waben läge der Monatspreis bei 20,35 Euro oder für 3 Landkreise bei 64,20 Euro.

Anspruch auf das Ticket sollen Brandenburgerinnen und Brandenburger haben, "die einen regelmäßigen Mobilitätsbedarf haben und Leistungen nach SGB II, SGB XII sowie nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten“, so der heutige Beschlusstext...

Lehmann: "Dieses Mobilitätsticket entspricht den Interessen der meisten Nutzer. Wir machen ein Angebot, das den Menschen tatsächlich hilft. Wir wollen, dass jeder sein individuell sinnvolles Mobilitätsticket kaufen kann“. Das Land sei bereit, das waben- und kreisübergreifende Ticket mit etwa 2 Mio. Euro pro Jahr zu unterstützen.

Sylvia Lehmann weiter: "Uns geht es nicht nur um Langzeitarbeitslose und ihre Kinder, sondern ganz besonders auch um Menschen, die zu Billigst-Löhnen arbeiten müssen. Ihnen wollen wir bei der Fahrt zur Arbeit und nach Hause helfen. Deshalb werden wir auch weiter kämpfen für den allgemein verbindlichen Mindestlohn in Höhe von 7,50 Euro.“

Die derzeitige Volksinitiative schlägt lediglich ein Ticket für einen Landkreis für 38,70 Euro vor. Es lohne sich nicht, weitere Unterschriften für diese Initiative zu sammeln. Lehmann: "Sollte sie durchkommen wäre das zum Nachteil der Betroffenen.“

In der Begründung zu dem vom Landtag heute angenommenen Antrag von SPD und CDU heißt es: "Im Zusammenhang mit der Behandlung der Volksinitiative … zeigt sich …, dass eine ausschließlich für die eigene Gebietskörperschaft des Nutzungsberechtigten geltende Monatskarte gemäß Volksinitiative nicht bedarfsgerecht ist. Gefordert sind Angebote, die bezüglich des Geltungsbereiches individuell an den Mobilitätsbedarf angepasst sind und damit auch aus preislicher Sicht optimal auf den Bedarf der Nutzungsberechtigten zugeschnitten werden können.

Ein Mobilitätsticket im oben beschriebenen Sinne greift das grundsätzliche Anliegen der Volksinitiative auf. Es stellt gegenüber dem von der Volksinitiative für ein Sozialticket angestrebten Monatsticket für eine Gebietskörperschaft ein weitergehendes, differenziertes und individuell anpassbares Angebot dar.“

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