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Verfahren des Mitgliedervotums über den Koalitionsvertrag

Veröffentlicht am 03.11.2013 in Bundespolitik

Die SPD wird zum ersten Mal auf Bundesebene und als erste deutsche Partei überhaupt einen ausgehandelten Koalitionsvertrag allen Mitgliedern zur Abstimmung vorlegen. Die Mitglieder werden also darüber entscheiden, ob die SPD in einer Koalition mit der Union genug politischen Fortschritt für die Millionen von Menschen erreichen kann, die nicht zuletzt auf die Sozialdemokratie setzen, um ihre Lebensumstände zu verbessern. Das ist das erklärte Ziel in den derzeit laufenden Gesprächen mit der Union. Das Mitgliedervotum über die Ergebnisse dieser Verhandlungen wird für alle in der SPD politisch verbindlich sein.

Das Verfahren im einzelnen:
  • Das Mitgliedervotum wird in Form einer reinen Briefwahl durchgeführt. Dazu erhalten alle SPD-Mitglieder Briefwahlunterlagen, wie sie von Bundestagswahlen bekannt sind (u. a. Wahlzettel, Erläuterung, Eidesstattliche Erklärung, etc.).
  • Das Mitgliedervotum wird gültig und verbindlich sein, wenn sich mindestens 20 Prozent aller SPD-Mitglieder daran beteiligen.
  • Sobald die Koalitionsverhandlungen beendet wurden und der Vertragstext vorliegt, werden er im Internet auf SPD.de online gestellt, per Email zugeschickt und per VORWÄRTS-Sonderheft allen Mitgliedern zugeleitet.
  • Der Abstimmungszeitraum wird voraussichtlich um das Wochenende 06. bis 08. Dezember sein. Bis dahin werden allen Mitgliedern ihre Abstimmungsunterlagen per Post zugestellt. Der Stimmzettel muss dann zeitnah ausgefüllt und abgeschickt werden, damit er auch rechtzeitig wieder bei in der SPD-Parteizentrale eintrifft. Der Einsendeschluss für die ausgefüllten Abstimmungsunterlagen ist geplant für den 12. Dezember 2013.
  • Im Vorfeld des Mitgliedervotums wird es auch auf zahlreichen Regionalkonferenzen Gelegenheit geben, mit den SPD-Vertreterinnen und Vertretern aus der Koalitionsverhandlungsgruppe zu diskutieren.
  • Nach dem Einsendeschluss beginnt die Auszählung der eingegangenen Wahlunterlagen. Die Auszählung selbst wird unter notarieller Aufsicht und der Aufsicht einer Mandats-, Prüf- und Zählkommission stattfinden. Das Ergebnis des Mitgliedervotums soll am Wochenende 14./15. Dezember vorliegen und öffentlich verkündet werden.
In den kommenden Wochen wird der Parteivorstand kontinuierlich informieren (z.B. auf den Sonderseiten zum Mitgliedervotum auf SPD.de), was gerade in den Koalitionsverhandlungen ansteht und selbstverständlich auch darüber, welche Neuigkeiten es bei den Vorbereitungen des Mitgliedervotums gibt.

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