SPD Hohen Neuendorf

Deine Stadt fürs Leben. Für alle. Für morgen. Jetzt.

Entlastungspakete

Veröffentlicht am 18.11.2022 in Bundespolitik

Bild: Nina Wettern - Heizung auf Null - ein Symbol für steigende Energiepreise

Strom und Heizung müssen bezahlbar bleiben

Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich in und mit der Ampelkoalition dafür ein, dass Energie bezahlbar bleibt und alle gut durch den Winter kommen. Deshalb wurde ein starker Abwehrschirm in Höhe von 200 Milliarden Euro aufgelegt, der die Energiekosten begrenzen und die Folgen für Verbraucher:innen sowie für Unternehmen abfedern soll.

Der Bundestag hat den Wirtschaftsstabilisierungsfonds für das Jahr 2022 mit Kreditermächtigungen in Höhe von 200 Milliarden Euro ausgestattet. Das ebnet den Weg, neben einer Strompreisbremse zügig auch eine wirksame Preisbremse für Gas und Fernwärme einzuführen. Hierfür schlägt die Expert:innen-Kommission der Bundesregierung eine Zwei-Stufen-Lösung vor. Zunächst soll im Dezember die Abschlagszahlung nicht abgebucht werden. Ab März soll dann eine Gaspreisbremse wirken. Der Grund für die späte Einführung sind die notwendigen EU-rechtlichen Abstimmungen, während der Strommarkt national geregelt ist.

Der Abwehrschirm ergänzt die drei Entlastungspakete im Umfang von fast 100 Milliarden Euro, die den Bürgerinnen und Bürgern durch Direktzahlungen zugute kommen. Die SPD im Bund setzt sich dafür ein, dass Unternehmen und Arbeitsplätze sicher sind und dass niemand von den Preisen für Strom und Heizung überfordert wird. „Wir halten unser Versprechen: Niemand wird alleine gelassen. Wir stehen solidarisch zusammen. Deutschland packt das.“, formuliert Fraktionschef Rolf Mützenich in seinem politischen Bericht.Als Kreditermächtigung bezeichnet man eine vom Parlament an die Verwaltung erteilte Ermächtigung, die es der Verwaltung gestattet, Kredite im jeweils betrachteten Haushaltsjahr aufzunehmen, um hiermit die im Rahmen des Haushaltsvollzugs notwendigen Ausgaben zu decken.

  • Was ist eine Kreditermächtigung?

    Als Kreditermächtigung bezeichnet man eine vom Parlament an die Verwaltung erteilte Ermächtigung, die es der Verwaltung gestattet, Kredite im jeweils betrachteten Haushaltsjahr aufzunehmen, um hiermit die im Rahmen des Haushaltsvollzugs notwendigen Ausgaben zu decken. Die Gesamthöhe der Kreditermächtigung wird auf kommunaler Ebene mittels der Haushaltssatzung festgelegt. Auf Bundes- und Landesebene geschieht dies durch das entsprechende Haushaltsgesetz. (Quelle: www.haushaltssteuerung.de/lexikon-kreditermaechtigung.html)

     

  • So profitierst Du vom Entlastungspaket - ein Bot zum rechnen

    Mit wenigen Auswahlklicks zum individuellen Ergebnis. Der Entlastungsbot zeigt, was Du bekommst: www.spd.de/entlastungs-bot (es müssen kein Name oder andere personenbezogene Daten eingegeben werden etc.)

Rentnerinnen und Rentner erhalten Energiepreispauschale

Die SPD-Bundestagsfraktion hat dafür gekämpft und durchgesetzt, dass auch Rentnerinnen und Rentner die Energiepreispauschale erhalten und von den hohen Energiekosten entlastet werden. Im Dezember wird die steuerpflichtige Energiepreispauschale von 300 Euro ausgezahlt, so ist gewährleistet, dass diejenigen stärker unterstützt werden, die es stärker brauchen. Die Pauschale wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet. Auch wer eine Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente bekommt, profitiert davon. Gemeinsam mit anderen Entlastungen wie der Strom- und Gaspreisbremse, dem erweiterten Wohngeld, der Erhöhung des Mindestlohns sowie der Mini- und Midi-Jobgrenze trägt die SPD im Bund dafür Sorge, dass dieser Maßnahmenmix niemanden zurücklässt und alle so gut wie möglich durch die Krise kommen.

Zweiter Heizkostenzuschuss für Wohngeldberechtigte

Als Ausgleich für die im Jahr 2022 erwarteten Mehrbelastungen hat der Bundestag einen zweiten Heizkostenzuschuss (HKZ II) bewilligt. Vom zweiten Heizkostenzuschuss in diesem Jahr werden alle Haushalte profitieren, die in mindestens einem Monat zwischen dem 1. September und 31. Dezember 2022 wohngeldberechtigt sind. Das sind 660.000 Haushalte sowie 372.000 Geförderte nach dem BAföG, 81.000 Geförderte mit Unterhaltsbeitrag nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz und 100.000 Personen, die Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld beziehen. Der Heizkostenzuschuss II erhöht sich von 270 Euro für einen Ein-Personen-Haushalt auf 415 Euro. Für einen Zwei-Personen-Haushalt sind es 540, statt zu vor 350 Euro. Und je weiterer Person im Haushalt werden nun 100 Euro (ein Plus von 30 Euro) gezahlt. Beziehende von Leistungen nach dem BAföG und Ausbildungs- und Berufsausbildungsbeihilfen erhalten 345 Euro statt zuvor 230 Euro.

Wohngeldreform beschlossen!

Darüber hinaus hat der Bundestag eine Reform des Wohngeldes beschlossen und den Kreis der Berechtigten von ca. 600.000 im Jahr 2022 auf künftig rund 2 Millionen erweitert. Darin ist neben Anhebung der Einkommensgrenzen eine dauerhafte Heizkostenkomponente, eine beschleunigte, ggf. vorläufige Bewilligung und eine vereinfachte Verlängerung vorgesehen. Damit soll sichergestellt werden, dass durch die Preisentwicklung keine unbotmäßigen Härten oder Wohnungsverluste entstehen.

Ariane Fäscher MdB

 

Dieser Artikel ist im Vierteltakt 01, November 2022 erschienen.

Termine

Alle Termine öffnen.

06.05.2024, 19:00 Uhr - 21:00 Uhr
Fraktionssitzung

18.05.2024, 10:30 Uhr
Fahrradumzug

25.05.2024, 10:30 Uhr
Fahrradumzug

Unterstützer gesucht

Kommunalpolitik ist eine Sache des Ehrenamts. Das tun wir von Herzen für das Wohl unserer vier Ortsteile. Wir freuen uns dabei über Unterstützung – sowohl über Dich in Person als auch durch Deine Spende - denn auch die ehrenamtliche politische Arbeit kostet Geld.


Folgt uns auch auf Facebook und Instagram: