SPD Hohen Neuendorf

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Grundstückssuche für Tinyhäuser

Veröffentlicht am 04.08.2025 in Kommunalpolitik

„In unserem Stadtgebiet gibt es einige Brachflächen, die für den konventionellen Wohnungsbau zu klein sind. Andere sind dafür wenig geeignet, weil sie an schützenswerte Gebiete grenzen. Tinyhäuser bieten eine Chance, solche Flächen sinnvoll zu entwickeln“, erläutert die grüne Stadtverordnete Judith Paeper einen neuen Antrag der Fraktion SPD/Bündnis 90/Die Grünen in der Stadtverordnetenversammlung (SVV) Hohen Neuendorf. „Uns ist wichtig, günstigen Wohnraum zu schaffen und dabei auch alternative Wohnformen zu betrachten“, ergänzt Jutta Lindner (SPD). „Tinyhäuser finden immer mehr Zuspruch, weil Mieten und Baupreise weiter steigen. Deshalb wollen wir prüfen lassen, welche kommunalen Grundstücke tatsächlich für eine solche Siedlung geeignet sind.“ Die SVV hat in ihrer Sitzung vom 17.07.2025 dem Antrag mehrheitlich zugestimmt. Damit wird jetzt konkret die planungsrechtliche Eignung der kommunalen Grundstücke Zühlsdorfer Straße 7, Bahnstraße 5, Birkenwerder Straße 15 und Am Reiterplatz/ Straße H im Stadtteil Hohen Neuendorf sowie Haveleck Pinnow im Stadtteil Borgsdorf-Pinnow für das Aufstellen von Tiny- oder Minihäusern geprüft. Auf einem oder mehreren Grundstücken könnte ein wegweisendes Pilotprojekt entstehen.

„Wer das Wohnen auf kleinem Raum für sich entdeckt hat, scheitert häufig bei der Suche nach einem passenden Grundstück. Unsere Stadt kann mit der Vergabe zum Beispiel von Pachtgrundstücken für Minihäuser Abhilfe schaffen“, so Judith Paeper. Für Jutta Lindner ist klar: „Wohnen auf kleinem Raum ist sowohl für junge Menschen als auch Senioren geeignet, die umziehen, aber in Hohen Neuendorf bleiben wollen und bisher keine passende Wohnung für sich finden.“

Bei Tiny houses handelt es sich um kleine, oft mobile Wohngebäude, die in der Regel eine Wohnfläche von unter 50 Quadratmetern haben. Ebenso denkbar sind Minihäuser in einer Größe von bis zu 100 Quadratmetern mit variabler Gestaltung in Bauart, Material und Ausstattung. Das Aufstellen beider Formen ist genehmigungspflichtig. Kriterien dafür sind die planungsrechtliche Eignung, ein Trink- und Abwasser- sowie ein Strom-Anschluss. Mit seiner Hauptstadtrandlage und der guten Anbindung an den ÖPNV ist Hohen Neuendorf prädestiniert für solche Wohnformen.

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