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Kitagebührenfreiheit ab Januar

Veröffentlicht am 18.11.2022 in Landespolitik

Ein bepflanzter roter Gummistiefel baumelt am Kitazaun - Gutelaunebild: Nina Wettern

Doppelhaushalt mit dem Brandenburg-Paket doppelt gut für Familien

Der „Wirtschaftliche Abwehrschirm gegen die Folgen des russischen Angriffskrieges“ ist auch für Brandenburg ein wichtiges Signal. Mit ihm können die schlimmsten Auswirkungen der Energiekrise für die Menschen, für Unternehmen, Kommunen und soziale Einrichtungen deutlich abgefedert werden. Mit dem darauf abgestimmten Doppelhaushalt 2023/ 2024 und großer Anstrengung in den Finanzplanungen, können wir nun auch wesentliche Vorhaben des Brandenburgischen Koalitionsvertrags in den Bereichen Kita und Bildung umsetzen und auf die neuen Herausforderungen reagieren.

Die Bewältigung der derzeitigen Krisen und gestiegene Lebensmittel- und Energiepreise sind besonders für kleine und mittlere Einkommen schwierig. Dies ist bei jungen Familien häufiger der Fall. Eltern werden deshalb künftig zusätzlich entlastet und Kitas und Schulen gestärkt: Das Projekt Kita-Gebührenfreiheit wird vorgezogen: Ab dem 01.01.2023 können 100.000 Kinder ihre Kita beitragsfrei besuchen. Für weitere 53.000 Familien wird der Kitabeitrag gesenkt. Gleichzeitig wird der Betreuungsschlüssel in Krippen verbessert und Schulen aus dem Programm „Aufholen nach Corona“ mit mehr Lehrkräften und Schulsozialarbeitern gestärkt. Mit diesen gezielten und spürbaren Entlastungen für Familien und Bildungseinrichtungen gehen wir über die im Koalitionsvertrag getroffenen Verabredungen hinaus. Das sind die richtigen Schwerpunkte in schwierigen Zeiten.

 

 

Kitagebührenfreiheit vorgezogen

Die Debatte um gebührenfreie Kitas in Brandenburg führen wir schon lange – ebenso lange ist es das Ziel der SPD Brandenburg, die frühkindliche Bildungseinrichtung zusätzlich zu Schulen für Familien kostenfrei anzubieten. Jetzt ist es uns gelungen, die Ausweitung der bestehenden Kitabeitragsfreiheit auf den gesamten Kindergartenbereich (3 bis 6 Jahre) durchzusetzen. Bis zum Ende des Jahres 2022 wird dies mit einer Änderung des Kitagesetzes verankert. Noch ist nur ist das letzte Kindergartenjahr in Brandenburg beitragsbefreit - davon profitieren bisher die Familien von 28.000 Kindern. Etwas schneller als im Koalitionsvertrag geplant, werden nun das vorletzte Kitajahr ab Anfang 2023 und das vorvorletzte Kitajahr ab 2024 beitragsfrei gestellt. Weiterhin werden alle Eltern von Kita-Kindern (3 bis 6 Jahre) mit dem Kita-Jahr 2024 komplett von den Elternbeiträgen befreit sein. In Zahlen ausgedrückt beideutet das:

 

  • Etwa 190.000 Kinder in Brandenburg besuchen Kita und Hort. Davon sind etwa 28.000 Kinder bereits beitragsfrei (letztes Kita-Jahr).
  • Ab 1. Januar 2023 werden durch das Brandenburg-Paket abermals zusätzlich etwa 40.000 weitere Kinder beitragsfrei sein, deren Familiennettoeinkommen nicht mehr als 35.000 Euro beträgt.
  • Das Land Brandenburg wird in die frühkindliche Bildung 66 Millionen Euro investieren. Als Teil des Brandenburg-Pakets werden die Eltern mit mittlerem Einkommen von den Beiträgen für ihre Kinder befreit. Die Einkommensgrenze wird dafür bei etwa 35.000 Euro Haushaltsnettoeinkommen liegen.
  • Für weitere etwa 53.000 Kinder, deren Familien zwischen 35.000 und 55.000 Euro Nettohaushaltseinkommen zur Verfügung haben, wird der Beitrag sinken. Sie zahlen dann weniger als bisher.
  • In Summe werden damit ab dem 1. Januar 2023 knapp 100.000 Kinder beitragsfrei und mehr als 50.000 Kinder mit gesenkten Beitrag in frühkindlichen Bildungseinrichtungen betreut.
  • Die Eltern von 30.000 Kindern mit Haushaltseinkommen von weniger als 20.000 Euro zahlen in Brandenburg weiterhin keine Beiträge für ihre Kinder. Sie waren bereits vorher über die Unzumutbarkeitsregelung beitragsfrei gestellt.
  • Mehr Erzieher*innen: Zusätzlich wird der Kita-Personalschlüssel schrittweise in Krippen auf 1:4 abgesenkt. Genau genommen ab 01.08.2023 von jetzt 1:4,65 auf dann 1:4,25 und ab dem 01.08.2025 auf 1:4. Qualifiziertes Personal muss erst gefunden und eingestellt werden. Dafür wird das Land weitere 149 Millionen Euro aufwenden.

 

Schulen und Hochschulen weiter voranbringen

Die Spuren der Pandemie und die finanziellen Nöte von Familien machen es vielen Kindern und Jugendlichen schwer. Ab dem Schuljahr 2023/24 werden deshalb zusätzliche 185 Vollzeit-Stellen für Schulen zur Verfügung gestellt. Damit kann die bisherige Verstärkung aus dem Programm „Aufholen nach Corona“ mit Lehrkräften und Schulsozialarbeit dauerhaft fortgeführt werden. In diese werden 65 Stellen einbezogen, so dass insgesamt 250 Vollzeit-Stellen zur Verfügung stehen. Diese Vollzeit-Stellen sollen perspektivisch in Form von multiprofessionellen Teams insbesondere Schulen stärken, die auf Grundlage von Sozialindikatoren vor besonderen Herausforderungen stehen.

Auch für die Jahre 2023 bis 2026 ist die „Hochschultreppe“ finanziell gesichert. In diesen vier Jahren steigen die Ausgaben um jährlich 5 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr. Kumuliert ergeben sich hieraus höhere Ausgaben im Umfang von 50 Mio. Euro.

Inka Gossmann-Reetz MDL

 

Dieser Artikel ist im Vierteltakt 01, November 2022 erschienen.

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