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Besser als am Fenster zu Klatschen

Veröffentlicht am 18.11.2022 in Bundespolitik

Bild: colourbox

Entlastung für Pflegepersonal in Krankenhäusern

Um eine gute Versorgung von Patientinnen und Patienten bei gleichzeitig besseren Arbeitsbedingungen für das Pflegepersonal zu erreichen, werden Krankenhäuser verpflichtet, für mehr Pflegepersonal auf bettenführenden Stationen zu sorgen. Dazu werden schrittweise neue Vorgaben zur Personalbemessung und -besetzung eingeführt, das auf wissenschaftlicher Basis bis 31. Dezember 2025 eine Berechnungsmodell entwickeln soll.

Übergangsweise werden kurzfristig Personalvorgaben unter Berücksichtigung der aktualisierten Pflegepersonal-Regelung (PPR 2.0) herangezogen. Die Erprobungsphase für die Übergangslösung startet im Januar 2023 mit einem Praxistest in ausgewählten Krankenhäusern in Normalstationen und in der Pädiatrie. Ausnahmen können für Krankenhäuser gelten, die bereits einen Entlastungstarifvertrag mit verbindlichen Regeln zur Mindestpersonalbesetzung anwenden. Sanktionsmöglichkeiten sind vorgesehen. Einhergehen soll die Regelung mit Entlastungen der Krankenhäuser durch Digitalisierung, Entbürokratisierung und Beschleunigung von Verwaltungsabläufen und Budgetverhandlungen.

Ariane Fäscher MdB

 

Dieser Artikel ist im Vierteltakt 01, November 2022 erschienen

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