SPD Hohen Neuendorf

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Wie bekomme ich die Umweltprämie in Oberhavel? Die SPD Hohen Neuendorf berät Sie gern.

- Anleitung zum Beantragen der Abwrackprämie -

Wer kann die Umweltprämie beantragen?
Antragsberechtigt sind Privatpersonen. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss Halter des verschrotteten Altfahrzeugs gewesen sein. Dies muss sich aus der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ergeben. Auf ihn muss auch das von ihm neu erworbene Fahrzeug zugelassen sein (Personenidentität). Hiervon können keine Abweichungen zugelassen werden.

Woher bekomme ich das Antragsformular?
Der Antrag ist ausschließlich unter Verwendung des offiziellen Antragsvordrucks zu stellen. Dieser Antragsvordruck kann von der Internetseite des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) unter www.bafa.de heruntergeladen werden.

Was muss ich beim Antrag beachten?
Der Antrag ist im Original mit den vorgeschriebenen Nachweisen ausschließlich an die auf dem Antragsvordruck angegebene Anschrift zu senden. Der Antrag kann auch durch einen Händler eingereicht werden.
Der Antrag muss allerdings in jedem Fall durch den Antragsberechtigten unterschrieben sein. Eine Bescheidung erfolgt nur gegenüber dem
Antragsberechtigten. Die Antragstellung mit Fax oder E-Mail ist ausgeschlossen.

Der Antrag kann nur zusammen mit allen vorgeschriebenen Nachweisen gestellt werden. Der Antrag muss vollständig ausgefüllt und mit den vorgesehenen Unterschriften versehen werden. Nur vollständige Anträge können bei der Reihenfolge für die Bearbeitung der Anträge berücksichtigt werden. Unvollständige Anträge können an den Antragsteller/die Antragstellerin zur Vervollständigung zurückgeschickt werden.

Abwrackprämie in Oberhavel: AKL informiert sich vor Ort

Pressemitteilung von Angelika Krüger-Leißner, MdB
Die Bundestagsabgeordnete Angelika Krüger-Leißner (SPD) besucht am 4. Februar das „Opel-Autohaus“ Zehdenick und spricht mit dem Geschäftsführer Udo Arndt über die Auswirkungen der Abwrackprämie vor Ort. Wird die Abwrackprämie von den Konsumenten angenommen? Und funktioniert die Abwicklung reibungslos?

Nachdem das Bundeskabinett am Dienstag auf Vorschlag der SPD-Fraktion
die sogenannte Abwrackprämie als Teil des Konjunkturpakets endgültig
beschlossen hatte, beraten derzeit die Ausschüsse darüber. Die erste
Lesung findet am Freitag statt. Die Abwrackprämie in Höhe von 2500 Euro
wird gezahlt, wenn innerhalb des Zeitraums zwischen dem 14. Januar 2009
und längstens bis 31. Dezember 2009 ein mindestens neun Jahre altes
Fahrzeug verschrottet und ein Neu- oder Jahreswagen erworben wird.

„Frank-Walter Steinmeier ist es in vielen Verhandlungsrunden gelungen,
diese Prämie beim Koalitionspartner durchzusetzen. Ich bin darüber sehr
erleichtert, denn damit können wir einen Beitrag zur Überwindung des
Nachfrageeinbruchs in der Automobilindustrie leisten – und ich hoffe, dass
sich dies auch in Oberhavel positiv auswirkt.“

Altanschließer: SPD und CDU legen Gesetzentwurf vor

Potsdam
Die Fachpolitiker von SPD und CDU haben sich heute auf eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes festgelegt. Die Gesetzesänderung ist erforderlich, um die Problematik der Altanschließer bei Abwasser und Trinkwasser zu lösen. Sie soll im Februar in den Landtag eingebracht und vor der Sommerpause verabschiedet werden.

In der Koalitionsrunde unter der Verhandlungsführung von Ralf Holzschuher (SPD) und Sven Petke (CDU) wurde vereinbart:
1. Für Investitionen und Arbeitsleistungen, die vor dem 03. Oktober 1990 erbracht wurden, werden keine Anschlussbeiträge erhoben.
2. Für die Investitionen nach dem 03. Oktober 1990, die allen zugute kommen, zahlen Alt- und Neuanschließer gemeinsam. Dies gilt z. B. für den Austausch verschlissener Anlagenteile, für den Einbau einer höheren Reinigungsstufe oder neue Kläranlagen, von denen Alt- und Neuanschließer gemeinsam profitieren.
3. Die Kommunen sollen in Abhängigkeit der Notwendigkeiten vor Ort selbstständig regeln können, dass Altanschließer nicht für die Erschließung neuer Wohngebiete (z.B. für die Rohre bei Erweiterung des Netzes) herangezogen werden.

Die Koalitionsfraktionen schaffen damit eine sachgerechte und faire Lösung für die betroffenen Altanschließer. Der Landtagsbeschluss vom 18. September 2008 wird damit wie angekündigt umgesetzt.

Politische Bürgergespräche in den Nordbahngemeinden

Veranstaltungsreihe der SPD-Ortsvereine

Pressemitteilung der SPD Hohen Neuendorf vom 22. Januar 2009
Die vier SPD–Ortsvereine der Nordbahngemeinden haben sich vorgenommen, eine gemeinsame Veranstaltungsreihe unter dem o. g. Titel für alle politisch interessierten Bürgerinnen und Bürger unserer Region aus der Taufe zu heben. Dabei sollen im Abstand von 2–3 Monaten, alternierend jeweils von einem der vier Ortsvereine federführend organisiert, allgemein interessierende Fragen öffentlich diskutiert werden.

Dazu lädt der SPD-Ortsverein Hohen Neuendorf zu einem ersten Themenabend mit dem ehemaligen Bezirksbürgermeister vom Wedding und heutigem Mitglied des Bundestags-Finanzausschusses, Jörg-Otto Spiller, MdB, am 09. Februar 2009 um 19:30 Uhr in den Mehrzweckraum der Stadthalle in 16540 Hohen Neuendorf, Am Rathaus 1, ein.

Alles Weitere zu den Themen und zum derzeitigen Organisationsstand entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Aufstellung:

"Politische Bürgergespräche in den Nordbahngemeinden"

1. „Trifft die Finanzkrise auch mich?“
Welche Auswirkungen hat die internationale Finanzkrise auf uns alle,
mit Jörg-Otto Spiller MdB, Montag, 09. Februar 2009, 19:30 Uhr,
16540 Hohen Neuendorf, Stadthalle, Am Rathaus 1, Mehrzweckraum.

2. „Wir sind das Volk!“
Die DDR im Frühling 1989 - Aufbruch vs. Niedergang,
mit Markus Meckel MdB, April 2009, Birkenwerder

3. „Zwei-Klassen-Medizin oder der Anfang eines gesunden Deutschlands?“
Ein halbes Jahr Gesundheitsreform und die Auswirkungen auf Patientinnen und Pa-tienten, NN, Juni 2009, Glienicke

4. „Mit dem Bus zur Oma - Wunschtraum oder echte Option?“
Der ÖPNV in den Nordbahngemeinden,
mit Klaus-Peter Fischer, Oberhavel Holding, September 2009, Mühlenbecker Land

"Wahlen vor 90 Jahren sind Ansporn für 2009"

Vor 90 Jahren, am 19. Januar 1919, fand die Wahl zur Weimarer Nationalversammlung statt. Erstmals konnten Frauen ihr Wahlrecht ausüben. Hierzu erklärt die Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen, Elke Ferner:

"Wenn wir 90 Jahre später an den 19. Januar 1919 erinnern, würdigen wir eine historische Wahl als Meilenstein in doppelter Hinsicht: Zum ersten Mal fanden in Deutschland demokratische Wahlen statt. Erstmalig waren alle Deutschen, Frauen wie Männer gleichermaßen, zur Wahl aufgerufen. Dieses Recht - alles andere als selbstverständlich und hart von der SPD erkämpft - nutzten 82,3 Prozent der Frauen, um mitzureden beim Aufbau des neuen deutschen Staates. 37 Frauen, das waren 8,7 Prozent, zogen damals als erste Abgeordnete in die Weimarer Nationalversammlung ein.

Seit Mitte des 19. Jahrhunderts hatten sich mutige und engagierte Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wie August Bebel oder Clara Zetkin für das Frauenstimmrecht eingesetzt. Am 12. November 1918 verkündete schließlich der Rat der Volksbeauftragten aus Mitgliedern der SPD und Unabhängigen Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (USPD) das aktive und passive Wahlrecht. Marie Juchacz, eine der 19 Abgeordneten der Mehrheitssozialdemokraten hielt genau einen Monat später als erste Frau eine Rede vor einem deutschen Parlament.

Termine

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16.11.2026, 19:00 Uhr - 21:00 Uhr
Ortsvereinsversammlung

16.11.2026, 19:00 Uhr - 22:00 Uhr
Fraktionssitzung

23.11.2026, 19:00 Uhr - 22:00 Uhr
Fraktionssitzung