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"Schüler-BAföG", Mindestlohn und Datenschutz

Veröffentlicht am 07.07.2009 in Landespolitik

Potsdam
In der heutigen letzten Fraktionssitzung vor der Sommerpause verabschiedete die SPD-Fraktion einstimmig drei Gesetzentwürfe: ´Schüler-BAföG`, Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen und verbesserter Datenschutz. Fraktionschef Günter Baaske: "Das sind für uns Kernthemen, die wir in der nächsten Legislaturperiode als stärkste Fraktion in den Landtag einbringen und durchsetzen werden.“

Bei den Koalitionsverhandlungen im Herbst müsse sich daran jeder potentielle Koalitionspartner messen lassen. Baaske weiter: "Im Wahlkampf soll jeder wissen, was wir wollen und wofür wir stehen. Im Vordergrund steht für uns soziale Gerechtigkeit. Das sind vor allem Bildungsgerechtigkeit und gerechte Löhne.“ Die CDU hatte sich bisher gegen diese Gesetze gestellt. Baaske: "Diesen Strauss werden wir ausfechten. Nach der Wahl werden die Karten neu gemischt!“

Die Wirtschaftskrise könne dazu führen, dass die Schere zwischen reich und arm größer werde. Baaske: "Wir wollen dazu beitragen, dass diese Bewegung gestoppt wird. Das ´Schüler-BAföG` für Jugendliche aus finanziell schwachen Familien und der allgemein verbindliche Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen sind dafür richtige Schritte.“ Durch die von der SPD vorgeschlagene Zusammenführung des öffentlichen und nicht-öffentlichen Datenschutzes bei der Datenschutzbeauftragten "erreichen wir eine deutliche Verbesserung beim Datenschutz“, so Baaske. Die Gesetzentwürfe stehen im Internet unter www.spd-fraktion.brandenburg.de/spd-fraktion.php/cat/73/title/Gesetzesentwuerfe. Baaske: "Zu den Gesetzen nehmen wir gerne weitere Ideen in die Diskussion auf.“

´Schüler-BAföG`

Durch das ´Schüler-BAföG` in Höhe von 100 Euro monatlich ab der 11. Schulklasse soll es Jugendlichen aus einkommensschwachen Haushalten ermöglicht werden, das Abitur zu machen. Den Eltern soll die Last der Finanzierung der schulischen Aufwendungen genommen werden. Es ist z. B. für Fahrten zur Schule, Schulbücher, elektronische Lernsysteme oder Exkursionen vorgesehen. Das ´Schüler-BAföG` wird nicht auf sonstige Sozialleistungen (Arbeitslosengeld II / Sozialgeld) angerechnet. Für die gesamte nächste Legislaturperiode bis 2014 werden die Kosten auf jährlich 5 Mio. Euro geschätzt. Damit können in dieser Zeit jährlich mehr als 4.000 der zu erwartenden 20.000 Oberstufenschüler unterstützt werden.

Klara Geywitz, stv. Vorsitzende und Bildungsexpertin der SPD-Fraktion: "Bildung ist einer der entscheidenden Schlüssel zum Erfolg auf dem Arbeitsmarkt und sichert Chancengleichheit im Leben. Deshalb wollen wir neue Aufstiegschancen im Bildungssystem schaffen. Wir wollen, dass für denjenigen, der sich anstrengt, alle Türen offen stehen. Das Gesetz erfüllt sozialpolitische, bildungspolitische und ökonomische Ziele.“

Studien hätten gezeigt, dass Brandenburg keine Nachwuchsprobleme bei Akademikern aus finanziell abgesicherten Familien hat, aber Jugendliche aus einkommensschwachen Bevölkerungsgruppen diesen für das Leben entscheidenden Sprung aus finanziellen Gründen kaum schaffen. Geywitz: "Das muss anders werden, denn nur 23 von 100 Kindern aus einem Nicht-Akademikerhaushalt nehmen ein Studium auf. Bei Akademikerkindern liegt die Quote bei 83 Prozent. Wie die von der SPD durchgesetzte 6-jährigen Grundschule ist das ´Schüler-BAföG` ein weiterer Schritt für Bildungsgerechtigkeit.“

Mindestlohn

Durch das von der SPD-Fraktion heute verabschiedete Brandenburger Mindestlohn- und Vergabegesetz soll für öffentlich vergebene Aufträge künftig ein gesetzlicher Mindestlohn gelten. Es wurde gemeinsam von der SPD-Fraktion und der AG für Arbeitnehmerfragen in der SPD erarbeitet. Sylvia Lehmann, sozialpolitische Sprecherin und stv. SPD-Fraktionsvorsitzende: "Mit diesem Gesetz leiten wir eine Wende in der Arbeitsmarktpolitik ein. Die soziale Gerechtigkeit erfordert gerechte Löhne. Das Entgelt soll existenzsichernd sein. Wer arbeitet, soll soviel verdienen, dass er ohne staatliche Lohnhilfen leben kann. Die Dumpinglöhne sind nur zu Gunsten der jeweiligen Unternehmen – und gehen auf Kosten der Steuerzahler.“

Das Mindestlohngesetz soll bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gelten. Es beinhaltet folgende Kernpunkte:

* Der Mindestlohn soll – nach englischem Vorbild - alle zwei Jahre einstimmig durch eine unabhängige Kommission (Vertreter aus Wirtschaft, Gewerkschaften und Wissenschaft) vorgeschlagen und durch den/die Arbeitsminister/in festgesetzt werden.
* Er soll bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und für die Beschäftigten öffentliche Körperschaften (einschließlich Gesellschaften in überwiegend öffentlicher Hand) gelten.
* Öffentliche Aufträge sollen nur solche Unternehmen erhalten, die dabei den Mindestlohn zahlen. Dies gilt auch für Unterauftragnehmer.
* Die Unternehmen müssen zugleich die Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung, Arbeitsschutz und die Vorschriften zum Umweltschutz einhalten.
* Die Vergabestellen sollen die Unternehmen auswählen und auf die Einhaltung der Mindestlohnvorgaben achten. Sie sollen Unternehmen, die gegen die Vorgaben verstoßen, für bis zu fünf Jahre von öffentlichen Aufträgen ausschließen können.
* Tarifverträge, die über dem Mindestlohn liegen, bleiben von dem Gesetz unberührt.

Das Brandenburgische Mindestlohngesetz würde beispielsweise den gesamten öffentlichen Dienst, Baumaßnahmen des Landes, Wachdienste (z. B. Landtag) oder die Herstellung von Druckerzeugnissen betreffen.

Günter Baaske: "Ein gesetzlicher Mindestlohn ist Kernbestandteil der sozialdemokratischen Politik für ´Gute Arbeit`. Solange es den von uns geforderten allgemeinen Mindestlohn für alle Branchen nicht gibt, gehen wir den Weg für öffentliche Aufträge und die öffentlich Bediensteten. Damit wollen wir auch Vorbild für andere Unternehmen sein und Druck erzeugen.“

Datenschutz

Nach den Wahlen soll der Datenschutz durch das heute von der SPD-Fraktion verabschiedete Gesetz deutlich gestärkt werden, "Das ist eine Konsequenz aus dem zunehmend kriminellen Datenmissbrauch durch dubiose Datenhändler“, so die innenpolitische Sprecherin Britta Stark.

Stark: "Für Privatunternehmen ist bisher das Innenressort zuständig. Darum soll sich aber künftig die Datenschutzbeauftragte kümmern. Bisher ist sie nur für den öffentlichen Datenschutz zuständig. Das muss alles in eine Hand.“ Zugleich fordert sie, "dass künftig Daten nur bei ausdrücklicher Zustimmung der Betroffenen weiterverkauft und verwendet werden dürfen. Es ist ein Skandal, wie hier mit persönlichen Daten gehandelt wird.“

Zugleich habe Datenschutz zunehmend eine technische Komponente. Stark: "Das erfordert, dass der Datenschutz bei jenen zusammengefasst ist, die dafür personell und qualitativ ausgestattet sind. Datenschutz stärken heißt, die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger besser schützen.“

Die CDU hatte die Zusammenlegung der beiden Datenschutzbehörden bisher abgelehnt, obwohl auch die EU-Kommission auf eine stärkere Unabhängigkeit der Datenschutzkontrolle im privaten Bereich drängt und gegen Deutschland bereits ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet hat.

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