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Verbraucherrechte umfassend nutzen

Veröffentlicht am 29.04.2008 in Landespolitik

Potsdam
Am 1. Mai tritt das neue Verbraucherinformationsgesetz in Kraft. Kerstin Kircheis, verbraucherpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, fordert die Bürgerinnen und Bürger auf, von ihren Rechten als Verbraucher umfassend Gebrauch zu machen. Kircheis: „Nur dann können die Brandenburgerinnen und Brandenburger von dem Gesetz profitieren.“

Das Verbraucherinformationsgesetz regelt den Anspruch aller Verbraucher auf um-fassende Produktinformationen bei Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen, wie Geschirr, Kosmetika und Textilien. Die Informationen werden auf schriftlichen Antrag erteilt, sofern sie nicht ohnehin im Internet verfügbar sind. In Brandenburg soll hierfür das Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung zuständig werden.

Informationen über lokale Überwachungsergebnisse sollen durch die zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte erteilt werden. Der Antrag ist in der Regel innerhalb einer Frist von einem Monat zu bescheiden.

Kerstin Kircheis: „Jetzt muss das Gesetz mit Leben erfüllt werden und die Landesbe-hörden müssen künftig mit klarer Linie gegen ´Schwarze Schafe` vorgehen. Es ist gut, dass dann die Behörden bei Gesundheitsgefahren, beispielsweise durch den Verkauf von verdorbenem Fleisch, ´Ross und Reiter` nennen können.“

Kircheis weiter: „Diese Informationen müssen allgemein zugänglich sein. Die Verbraucher sollen wissen, wer Gammelfleisch produziert und verkauft. Hauptaufgabe muss dabei bleiben, an die kriminellen Hintermänner zu kommen. Sie gefährden die Gesundheit vieler Menschen und ruinieren den Ruf der gesamten Branche“.

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