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Missbilligung des Verhaltens von Bürgermeister Klaus-Dieter Hartung

Veröffentlicht am 13.05.2015 in Kommunalpolitik

Die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, FDP/Freie Wähler und der Stadtverordnete Norbert Matthes haben an die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hohen Neuendorf einen gemeinsamen Antrag gerichtet. Darin wird das Verhalten des Bürgermeisters Klaus-Dieter Hartung im Zusammenhang mit der beschlossenen Beschaffung eines Drehleiterfahrzeug für unsere Stadt missbilligt.

Den Text des Antrages haben wir hier dokumentiert.

 


 

Antrag der Fraktionen, CDU, SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, FDP/Freie Wähler und Stadtverordneter Norbert Matthes an die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hohen Neuendorf

 

Missbilligung des Verhaltens von Bürgermeister Klaus-Dieter Hartung

 

Antragstext

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hohen Neuendorf missbilligt das Verhalten von Herrn Bürgermeister Klaus-Dieter Hartung beim „Kauf eines Hubrettungsfahrzeuges“ auf das Schärfste, insbesondere dass er den klaren Auftrag zu diesem Kauf im Zuge des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 29. Januar 2015 (A 004/2015) nicht umgesetzt hat. Sie missbilligt seine wiederholte Weigerung ein Hubrettungsfahrzeug (Drehleiter) für die Stadt Hohen Neuendorf zu beschaffen.

Die Stadtverordnetenversammlung spricht ihr Bedauern über das Verhalten des Bürgermeisters aus, da dies nicht mit einem sachgerechten miteinander vereinbar ist, wie es für die Entwicklung unserer Stadt dienlich wäre.

Erneut fordert die Stadtverordnetenversammlung Herr Bürgermeister Klaus-Dieter Hartung auf, den Antrag Nummer A 004/2015 zielorientiert und ohne Zeitverzögerung umzusetzen. Dazu muss er Wege aufzeigen, wie und wann der von der großen Mehrheit der Stadtverordnetenversammlung gewollte Kauf eines Hubrettungsfahrzeuges auch unter den inzwischen geänderten Rahmenbedingungen zeitnah umgesetzt werden kann.

Die Stadtverordnetenversammlung erwartet einen schriftlichen Bericht und erste Schritte zur Umsetzung in der Sitzung des Hauptausschusses im Juni 2015. Nach der Sommerpause ist im Hauptausschuss erneut schriftlich zum dann aktuellen Sachstand zu berichten. Die bestehende regelmäßige Berichtspflicht im Bau-, Ordnungs- und Sicherheitsausschuss aus dem Beschluss vom 29. Januar 2015 bleibt davon unberührt.

 

Begründung

Die Feuerwehr gehört zu den Pflichtaufgaben einer Stadt; sie dient der Sicherheit und dem Wohl aller Einwohner. Daher sind wir froh und stolz darauf, eine aktive und vielfältige Freiwillige Feuerwehr in unserer Stadt zu haben. Die Kameradinnen und Kameraden in den drei Löschzügen Hohen Neuendorf, Bergfelde und Borgsdorf, in der Ehrenabteilung, der Jugendfeuerwehr und im Musikzug haben deshalb unsere Unterstützung verdient.

In ihrer Sitzung am 29. Januar 2015 hat die Stadtverordnetenversammlung mit großer Mehrheit die Stadtverwaltung (vertreten durch den Bürgermeister) beauftragt, unverzüglich ein Hubrettungsfahrzeug (allgemein bekannt unter dem Begriff Drehleiter) zu bestellen und sich aus Gründen der Wirtschaftlichkeit an der Sammelbestellung des Landes bei der Beschaffung der Löschfahrzeuge im Rahmen der Stützpunktfeuerwehrförderung zu beteiligen. Zuvor hatte die Stadtverordnetenversammlung im Herbst 2014 bereits die dafür notwendigen Mittel gegen den Widerstand des Bürgermeisters in den Haushalt 2015 eingestellt. Damit war der breite politische Wille zur Anschaffung dieses Fahrzeuges dem Bürgermeister und seinen Mitarbeitern frühzeitig bekannt. Eine ggf. notwendige Prüfung hätte unverzüglich erfolgen können. Die Prüfergebnisse hätten somit auch frühzeitig der Stadtverordnetenversammlung bzw. den Ausschüssen zur weiteren Diskussion vorgelegt werden können. Dass die Verwaltung solche Bedenken bereits bei den Beratungen zum Haushalt 2015 hatte, zeigt ein Artikel des Kämmerers Ralf-Peter Henning in den Nordbahn-Nachrichten vom 24. Januar 2015, dort Seite 7. Daher wäre es die Pflicht des Bürgermeisters gewesen, den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 29. Januar 2015 - wenn nicht sogar schon die vorab erfolgte Haushaltsentscheidung der Stadtverordnetenversammlung - förmlich zu beanstanden, wenn er denn rechtliche Bedenken gehabt hätte. Dies war offensichtlich nicht der Fall.

Wie Herr Bürgermeister Hartung nun in seiner Berichtvorlage BI A 004/2015 in der Sitzung des Bau-, Ordnungs- und Sicherheitsausschusses am 23. April 2015 ausführt, sei er nicht in der Lage gewesen, die Bestellung bis zum gesetzten Termin beim Land zur Beteiligung an der Sammelbestellung (20. Februar 2015) auszulösen. Er habe nicht ausreichend Zeit zur Prüfung gehabt. Auch sieht er die Anschaffung nicht als erforderlich an und lehnt diese daher ab.

Hier sei aus dem Gutachten zum Gefahrenabwehrbedarfsplan (GAP) zitiert:

„Gleichwohl schließen sich die Unterzeichner der im GAP auf Seite 16 unter Ziffer 19 dargestellten Auffassung an, dass aufgrund des hohen einsatztaktischen Wertes eines Hubrettungsfahrzeugs, insbesondere bei der Rettung gehbehinderter, gebrechlicher oder alter Menschen die Beschaffung eines solchen Fahrzeuges sinnvoll wäre, insbesondere unter Berücksichtigung des demographischen Wandels. Auch hier obliegt die Entscheidung, ob dieses höhere Qualitätsniveau für die Stadt Hohen Neuendorf gewünscht ist, ausschließlich den politischen Entscheidungsträgern der Stadt Hohen Neuendorf.“

Die Stadtverordnetenversammlung hat hierauf aufbauend mit ihrem Beschluss im Januar 2015 von ihrem demokratischen Entscheidungsrecht Gebrauch gemacht und dem Gutachten folgend ein Mehr an Sicherheit für die Einwohner der Stadt beschlossen. Nun muss die Stadtverordnetenversammlung feststellen, dass Herr Bürgermeister Hartung gemäß seinen Ausführungen in der Vorlage BI A 004/2015 diesen Beschluss nicht umgesetzt hat und somit gegen § 54 Abs. 1 Nr. 2 BbgKVerf verstößt.

Die Frage der Erforderlichkeit ist mit den Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung politisch beantwortet und sollte nicht vom Bürgermeister aus taktischen Erwägungen immer wieder in Frage gestellt werden. Insoweit stimmen wir mit dem Bürgermeister überein, der in einem Interview in den Nordbahn-Nachrichten vom 24. Januar 2015, Seite 3, selbst davor warnt, dass es unverständlich sei, wenn „wichtige Weichenstellungen für die Stadt auf dem Altar der parteipolitischen Macht geopfert werden oder wenn Politik nicht für, sondern auf Kosten der Menschen gemacht wird“. Dies gilt gleichermaßen für ihn selbst, denn die Sicherheit der Menschen in unserer Stadt und die ehrenamtliche Arbeit der Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr dürfen nicht zum Spielball machtpolitischer Entscheidungen werden.

Wir erwarten, dass der Bürgermeister den demokratisch gefällten Beschluss zum Kauf eines Hubrettungsfahrzeuges endlich akzeptiert und sich künftig konstruktiv an die Umsetzung des politischen Willens der Stadtverordnetenversammlung unter den inzwischen weiterentwickelten Rahmenbedingungen ohne Wenn und Aber einbringt.

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