Angelika Krüger-Leißner
AKL informiert über den Stand des Antragsverfahrens für die Dorfkirche Schönfließ im Rahmen des Denkmalschutz-Sonderprogramms des Bundes.
Am 13. Mai 2009 berät eine Expertenjury beim Kulturstaatsminister, ob die Dorfkirche Schönfließ in die Förderung nach dem Denkmalschutz-Sonderprogramm des Bundes aufgenommen wird. Die erste Hürde hat der Förderantrag bereits genommen: Das Brandenburgische Landesamt für Denkmalpflege hat eine Förderung empfohlen und die notwendige Kofinanzierung zugesagt. Damit stehen die Chancen gut. Der weitere Zeitplan sieht so aus: Bis Ende Mai wird abgestimmt, in welcher Höhe die Fördermittelbescheide bewilligt werden. Die endgültige Entscheidung fällt dann am 17. Juni, wenn der Haushaltsausschuss des Bundestages die Mittel freigeben soll.
Im Sommer 2008 war ich vor Ort in Schönfließ, um mir über den Sanierungsbedarf ein Bild zu machen. Seitdem stehe ich in engem Kontakt mit dem Freundeskreis der Dorfkirche, mit dem Brandenburger Landesamt für Denkmalpflege sowie mit der Fachabteilung beim Kulturstaatsminister, um das komplizierte und aufwändige Antragsverfahren voranzutreiben und zu unterstützen. Mit großer Spannung beobachte ich den Fortgang der Entscheidung. Ich hoffe, dass der Förderkreis im Sommer endlich mit der Instandsetzung des Kirchturms und des Kirchenschiffes loslegen kann.