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Elternzeit auch für Großeltern möglich, Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab eins - 1. Lesungen im Deutschen Bundestag

Veröffentlicht am 06.06.2008 in Bundespolitik

Elternzeit auch für Großeltern möglich.
Änderung von Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz

Am 5. Juni hat der Bundestag den Entwurf der Koalitionsfraktionen eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes in 1. Lesung beraten.

Auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion sollen berufstätige Großeltern Elternzeit beanspruchen können, wenn ihre minderjährigen oder in Ausbildung befindlichen Kinder Eltern werden. Sie sollen die Garantie für eine Rückkehr in ihren Job erhalten, wenn sie ihre Enkelkinder betreuen.

Junge Eltern, die sich in Schule oder Ausbildung befinden oder auch studieren, sollen ihren Abschluss machen können. Denn Ausbildung und Erwerbstätigkeit der Eltern sind der beste Schutz vor Kinderarmut.

Junge Eltern, die in der Schule, in der Ausbildung oder im Studium sind, sollen ihren Abschluss machen können. Denn Ausbildung und Erwerbstätigkeit der Eltern sind der beste Schutz vor Kinderarmut. Etwas mehr als 7.000 Kinder von 13- bis 17-jährigen Teenagern werden in Deutschland pro Jahr geboren. Diese Teenager können die Hilfe ihre Eltern mit der neuen gesetzlichen Regelung leichter in Anspruch nehmen. Hinzu kommen noch diejenigen, die schon volljährig sind, aber vor ihrem 18. Geburtstag mit einer Ausbildung begonnen haben. Auch für sie ist diese neue Regelung im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz positiv.
(Lesen Sie unten weiter: Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab eins)

Außerdem wird durch die Gesetzesänderung die Wirksamkeit der gesetzlichen Regelungen zum Elterngeld und zur Elternzeit verstärkt durch eine einheitliche Mindestbezugszeit des Elterngelds von zwei Monaten und eine Flexibilisierung des Antrags auf Elterngeld. Mit einer einheitlichen Mindestbezugsdauer von zwei Monaten wird eine intensivere Bindung auch des zweiten Elternteils zum Kind unterstützt. Zukünftig soll der Antrag auf Elterngeld auch ohne Angabe von Gründen einmal geändert werden können. Der Verzicht auf eine Begründung erhöht die Flexibilität für die Eltern.

Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab eins.
Gut für Eltern und für Kinder

Bereits am Donnerstag, 29. Mai 2008, hat der Bundestag den Entwurf der Fraktionen von CDU/CSU und SPD eines Kinderförderungsgesetzes in 1. Lesung beraten.

Der Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab eins ist unsere Idee
Mit dem Kinderförderungsgesetz wird der Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab dem ersten Geburtstag ab 2013 festgeschrieben. Damit wird unserem Ansatz, vor allem die Infrastruktur für Familien zu verbessern, Rechnung getragen. Die damalige Familienministerin Renate Schmidt hatte bereits 2005 damit begonnen das Betreuungsangebot durch das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) für Kinder unter drei Jahren deutlich auszubauen. Zu Beginn des vergangenen Jahres sind wir noch einen Schritt weitergegangen. Zentrales Ergebnis der Arbeit der gemeinsamen Arbeitsgruppe “Neue Akzente in der Familienpolitik “ aus SPD-Bundestagsfraktion und Parteivorstand war: Nur ein Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab einem Jahr kann Eltern einen Betreuungsplatz garantieren und durch eine möglichst frühe Förderung der Kleinsten wird mehr Chancengleichheit für alle Kinder gewährleistet.

SPD-Bundestagsfraktion hat sich durchgesetzt
Gegen den Widerstand der Union und von Ministerin von der Leyen, die den Rechtsanspruch als Drohgebärde ansah, haben wir ihn für die Familien in unserem Land durchgesetzt. Der vorliegende Gesetzentwurf, der nun nach zähen Verhandlungen dem Bundestag vorgelegt wurde, trägt deutlich unsere Handschrift. Und im weiteren Beratungsverfahren wird die SPD-Bundestagsfraktion daran arbeiten, ihn weiter zu verbessern.

Rechtsanspruch ist gut für Eltern
Mit dem Rechtsanspruch soll sichergestellt werden, dass ein Betreuungsangebot für 35 Prozent der Kinder unter drei Jahren zur Verfügung steht. So soll bis 2013 die Anzahl der Kita-Plätze auf 750.000 erhöht werden. Wartelisten sind dann Geschichte. Dadurch können sich Väter und Mütter darauf verlassen, dass sie nach dem Auslaufen der Elterngeldzahlungen einen Betreuungsplatz für ihren Nachwuchs finden und Beruf und Familie miteinander vereinbaren können. Damit wird vor allem alleinerziehenden Elternteilen geholfen, die bislang wegen der Kinderbetreuung oft keine Arbeit aufnehmen konnten. Übrigens stellt der Rechtsanspruch sicher, dass Länder und Kommunen tatsächlich in den Ausbau von Kitas und Krippen investieren, denn sonst stehen sie bei Inkrafttreten am 1. August 2013 mit leeren Händen da.

Kitas sind gut für Kinder
Der frühe Besuch einer Kita fördert die Entwicklung aller Kinder. Sie lernen den Umgang mit Gleichaltrigen, bekommen neue Anregungen und erkunden gemeinsam eine neue Welt. Diese frühe Förderung ermöglicht allen Kindern einen besseren Start ins Leben und sorgt für mehr Chancengleichheit. Besonders hilfreich ist der Besuch einer Kita für Kinder aus benachteiligten Familien oder aus Familien mit Migrationshintergrund. Denn so können elternhausbedingte Schwierigkeiten ausgeglichen und der Schulstart erleichtert werden.

Finanzbeteiligung des Bundes: kräftig und dauerhaft
Die SPD-Bundestagsfraktion und Finanzminister Steinbrück haben gemeinsam durchgesetzt, dass sich der Bund nicht nur an Investitionen in neue Kitas beteiligt, sondern auch dauerhaft an den Betriebskosten. Dies hatte die Union zunächst vehement abgelehnt. Doch nur mit einer Beteilung an den Betriebskosten, die den Löwenanteil an den Kosten für Kinderbetreuung ausmachen, ist Ländern und Kommunen geholfen. Bundesfinanzminister Peer Steinbrück hat den Weg dafür freigemacht: Für den Ausbau der Kinderbetreuungsangebote stellt der Bund bis 2013 insgesamt 4 Milliarden Euro zur Verfügung. Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, dass in den Jahren 2008 bis 2013 2,15 Milliarden für Investitionen verwendet werden. Von 2009 bis 2013 beteiligt sich der Bund mit insgesamt 1,85 Milliarden Euro, aufwachsend über einen Festbetrag bei der Umsatzsteuerbeteiligung zugunsten der Länder, an den zusätzlich entstehenden Betriebsausgaben. Und auch nach 2013 lässt der Bund die Kommunen nicht im Regen stehen. Jahr für Jahr werden ihnen zur Unterstützung der Finanzierung der Betriebskosten 770 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Sozialdemokratische Handschrift weiter schärfen
Das Kinderförderungsgesetz ist überall da gut, wo es sozialdemokratische Handschrift trägt. Da, wo Frau von der Leyen gehandelt hat, muss das Gesetz im parlamentarischen Verfahren noch verbessert werden. Denn die von der Bundesfamilienministerin ins Gesetz geschriebene stärkere Förderung von privat-gewerblichen, gewinnorientierten Trägern halten wir für falsch. Erfahrungen aus dem Ausland zeigen: Gewinnorientierte Kitas führen über höhere Elternbeiträge zu mehr Ungerechtigkeit in der Bildung. Oder zu einem Kostenwettbewerb, der zu Lasten von Qualität und Arbeitsbedingungen geht. Beides wollen wir nicht. Denn die SPD-Bundestagsfraktion steht im Interesse der Kinder für mehr Qualität und Chancengleichheit in der Bildung! Dafür sollen öffentliche Mittel eingesetzt werden – und nicht für die Gewinne von privaten Anbietern!

Betreuungsgeld erfolgreich zurückgewiesen
Die Idee der CSU und auch von Teilen der CDU, ein Betreuungsgeld für Eltern, die ihre Kinder zu Hause betreuen, einzuführen, ist mit der SPD-Bundestagsfraktion nicht zu machen. Deshalb ist es nicht Bestandteil dieses Gesetzes. Erst der nächste Bundestag wird darüber entscheiden. Das Betreuungsgeld ist kontraproduktiv, denn gerade benachteiligte Familien nehmen ihre Kinder aus der Kita und dies verschlechtert eine frühe Bildung – das zeigt das Beispiel Thüringen. Und somit wird die Chancengleichheit, die die SPD-Bundestagsfraktion für alle Kinder erreichen will, ausgebremst. Solange wir regieren wird es ein Betreuungsgeld deshalb nicht geben.

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