Der spätere Brandenburger Innenminister Alwin Ziel war einer von ihnen
Märkische Allgemeine vom 20. Mai 2009
Am Morgen hatte noch sein Bruder angerufen, aus Kanada. Er hatte gewarnt: „Mach das nicht. Die haben dich angelogen. Die werden dich behandeln, wie du dir das nicht vorstellen kannst.“ Alwin Ziel aber stieg an diesem Tag des Jahres 1988 in Hamburg trotzdem in sein Auto, fuhr auf die Autobahn Richtung Berlin. Richtung DDR, zurück in das Land, das er erst vor ein paar Monaten verlassen hatte. „Durch diese Grenzanlagen fährst du nicht noch mal“, hatte er sich geschworen, als er zum Geburtstag der Nichte ausgereist war und sich entschied, im Westen zu bleiben. Die Familie hatte bereits einen Ausreiseantrag gestellt und sollte bald nachkommen.
Doch die Stasi nahm die Familie als Geisel. Dauernde Verhöre zermürbten Ziels Ehefrau. „Für die Kinder werden wir schon sorgen“, bekommt sie zu hören, „die kommen in einem guten Heim unter.“ Zehn und zwölf Jahre alt sind die beiden Jungs. Die Mutter kollabiert unter dem Druck, landet im Krankenhaus. Alwin Ziel will zurück, will seiner Familie beistehen. Im Westen hatte es gut ausgesehen für den Juristen. „Aber ich wollte keine Existenz auf den Trümmern meiner Familie aufbauen“, sagt Ziel beim Gespräch in seinem Abgeordnetenbüro im Potsdamer Landtag. Seit 1990 ist er Abgeordneter für die SPD, neun Jahre war er Innenminister, drei Jahre Sozialminister. 2002 trat der heute 68-Jährige zurück.
AKL zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes, in dem es um die Frage der Spätabbrüche bei einer festgestellten Schädigung des Kindes geht. Die Bundestagsabgeordnete Angelika Krüger-Leißner ist froh über den Ausgang der Abstimmung des Deutschen Bundestages:
„Bei diesem Thema handelt es sich um eine der schwierigsten Entscheidungen, die ein Mensch treffen muss. Darum wurde auch im Vorfeld darüber monatelang diskutiert. Hier konnte es keinen Fraktionszwang geben. Jeder musste seinem eigenen Gewissen folgen.
Bei meiner Entscheidung war die Hilfestellung für Schwangere ausschlaggebend. Das Beratungsangebot muss in den Fällen, wo eine Schädigung festgestellt wurde, deutlich verbessert werden. Liegt ein Befund vor, besteht nun eine Beratungspflicht von Seiten der Ärzte und eine Pflicht zur Vermittlung in eine psychosoziale Beratung in dieser äußerst schwierigen Lebenssituation. Entscheidend ist, dass die Beratung zwingend ergebnisoffen stattfindet. In der Praxis war dies bisher mitunter nicht der Fall. Häufig haben Ärztinnen und Ärzte bei einem Befund zugunsten einer Abtreibung beraten, ohne Alternativen aufzuzeigen.
Das Gesetz sieht außerdem eine dreitägige Mindestbedenkzeit vor, was ich ausdrücklich unterstütze. In dieser Situation muss es eine verbindliche Bedenkzeit geben, weil es für jede Frau und für jeden Mann nicht leicht ist, mit der Diagnose „Mein Kind ist schwergeschädigt“ umzugehen. Diese Zeit soll als Hilfe und nicht als Bevormundung angesehen werden. Dieses Gesetz war dringend notwendig, um vor allem die Qualität der Beratung zu verbessern. Es ist ein positives Signal an alle betroffenen Schwangeren, die nun auf eine grundlegende Unterstützung bei dieser schweren Lebensentscheidung hoffen können. Wir haben heute den Weg freigemacht für eine verbesserte Beratung auch in unseren Beratungsstellen des Landkreises Oberhavel",
Liebe Hohen Neuendorferinnen und Hohen Neuendorfer,
Brandenburg hat in den letzten Jahren Fortschritte gemacht. Die Leistungen der Brandenburger Schülerinnen und Schüler haben sich von Jahr zu Jahr verbessert. "Die brandenburgischen Schüler haben es geschafft, sich bei der aktuellen Pisa-Test in den drei zentralen Kompetenzbereichen weiter - zum Teil sogar erheblich - zu verbessern", resumiert Kollege Rupprecht zu Recht.
Dass das Thema Bildung höchste Priorität hat, misst sich nicht zuletzt daran, dass 1250 neue Lehrer eingestellt werden sollen! Den Beschluss hierzu strebt die SPD-Landtagsfraktion im Rahmen der Beratungen für den Doppelhaushalt 2010/2011 im Landtag Brandenburg an.
Trotzdem gibt es Fragen und auch Kritik, denen Bildungsminister Holger Rupprecht und ich uns gern stellen möchten. Wir laden Sie daher am
8. Juni um 18 Uhr
in die Mensa der Glienicker Grundschule
ganz herzlich zu unserem Diskussionsabend rund um die Bildungspolitik für Brandenburg ein.
Ihr
Alwin Ziel
Mitglied des Landtags Brandenburg
Die SPD Kreistagsfraktion erklärt in Ihrer Pressemitteilung vom 15. Mai 2009:
In der 13.Sitzung am 13.05.2009 wurde von der Fraktion beschlossen,
einen Sonderkreistag lt. Hauptsatzung des Landkreises zu beantragen.
Diesem Antrag wurde durch den Vorsitzenden des Kreistages am
14.05.2009 entsprochen und der Termin auf den 27.05.2009 festgesetzt.
Einziger Beratungsgegenstand ist ein Antrag zur Umsetzung der
Investitionen an der Regine Hildebrandt Schule in Birkenwerder.
Dieser Antrag wird von den Fraktionen der SPD/LGU, CDU, der
Unabhängigen Bürgerfraktion und der Fraktion Grüne/Freie Wähler
getragen. Der Investition zur Errichtung einer sechszügigen Gesamtschule stehen jetzt weder genehmigungspflichtige noch finanzielle Hindernisse entgegen.
Bereits zum Kreistag am 06.05.2009 hätte die entsprechende Beschlusslage herbeigeführt werden müssen. Eine weitere Verzögerung muss vermieden werden und die Umsetzung zeitnah erfolgen. Ein Grundstückstausch mit den Asklepios Kliniken am Standort, würde die Umsetzung der Beschlüsse in jedem Fall verzögern und dazu führen, dass nicht rechtzeitig die im jetzt genehmigten Schulentwicklungsplan genehmigte Kapazität durch den Neubau zum Schuljahr 2012/13 vorgehalten werden kann. Daraus resultiert auch die Dringlichkeit des eingereichten Antrages.
Der von der Fraktion Die Linke eingeschlagene Weg der Blockade und des
Hinhaltens ist für unsere Fraktion nicht weiter hinnehmbar. Wir werden
verhindern, dass die „heiße Luft“, welche die Linke zu diesem Thema
verbreitet am 27.05.2009 ihr Ende findet. Da die Linke bis heute keine klare Position hat und dies mit dem Rückzug Ihres eigenen Antrages am
06.05.2009 nochmals bewiesen hat, werden wir durch diesen Antrag für die Betroffenen Klarheit schaffen.
AKL informiert über den Stand des Antragsverfahrens für die Dorfkirche Schönfließ im Rahmen des Denkmalschutz-Sonderprogramms des Bundes.
Am 13. Mai 2009 berät eine Expertenjury beim Kulturstaatsminister, ob die Dorfkirche Schönfließ in die Förderung nach dem Denkmalschutz-Sonderprogramm des Bundes aufgenommen wird. Die erste Hürde hat der Förderantrag bereits genommen: Das Brandenburgische Landesamt für Denkmalpflege hat eine Förderung empfohlen und die notwendige Kofinanzierung zugesagt. Damit stehen die Chancen gut. Der weitere Zeitplan sieht so aus: Bis Ende Mai wird abgestimmt, in welcher Höhe die Fördermittelbescheide bewilligt werden. Die endgültige Entscheidung fällt dann am 17. Juni, wenn der Haushaltsausschuss des Bundestages die Mittel freigeben soll.
Im Sommer 2008 war ich vor Ort in Schönfließ, um mir über den Sanierungsbedarf ein Bild zu machen. Seitdem stehe ich in engem Kontakt mit dem Freundeskreis der Dorfkirche, mit dem Brandenburger Landesamt für Denkmalpflege sowie mit der Fachabteilung beim Kulturstaatsminister, um das komplizierte und aufwändige Antragsverfahren voranzutreiben und zu unterstützen. Mit großer Spannung beobachte ich den Fortgang der Entscheidung. Ich hoffe, dass der Förderkreis im Sommer endlich mit der Instandsetzung des Kirchturms und des Kirchenschiffes loslegen kann.
16.11.2026, 19:00 Uhr - 21:00 Uhr
Ortsvereinsversammlung
16.11.2026, 19:00 Uhr - 22:00 Uhr
Fraktionssitzung
23.11.2026, 19:00 Uhr - 22:00 Uhr
Fraktionssitzung